Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Trusted-DJ

Stand: 10. Juni 2026

Trusted DJ - Event & DJ Service
Patrice Schienemann
Am Lützer See 57
99100 Dachwig
Telefon: +49 (0) 177 5904795
E-Mail: buero[at]trusted-dj.com
Internet: https://www.trusted-dj.com

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Trusted-DJ und dem jeweiligen Vertragspartner, insbesondere für DJ-Dienstleistungen, Eventdienstleistungen, Agenturleistungen, die Vermittlung von DJs, Künstlern und Dienstleistern, die Vermietung von Fotoboxen, Technik und Zubehör sowie für sonstige vereinbarte Leistungen.
Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist die Person, das Unternehmen oder die Organisation, welche eine Leistung bei Trusted-DJ anfragt, bucht, beauftragt oder mietet. Soweit nachfolgend der Begriff Veranstalter verwendet wird, ist damit der jeweilige Vertragspartner gemeint.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn Trusted-DJ ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge und besondere Vertragsbedingungen haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt insbesondere für gesondert abgeschlossene DJ-Verträge mit einem einzelnen DJ.

2. Angebot, Anfrage und Vertragsschluss

Die Internetseite von Trusted-DJ dient der Information und unverbindlichen Anfrage. Die Darstellung von Leistungen, DJs, Fotoboxen, Preisen, Paketen oder Beispielen auf der Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Der Eingang einer Anfrage kann durch eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung bestätigt werden. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Anfrage und keinen Vertragsschluss dar.
Nach Prüfung der Anfrage kann Trusted-DJ ein individuelles Angebot erstellen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner das Angebot annimmt und Trusted-DJ die Buchung in Textform bestätigt oder wenn ein gesonderter Vertrag von den Parteien unterzeichnet oder in Textform bestätigt wird.
Trusted-DJ ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Termin nicht verfügbar ist, die Veranstaltung nicht zum Leistungsprofil passt oder die ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet erscheint.
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, für die im Angebot genannte Frist gültig. Wird ein Angebot nicht innerhalb der genannten Frist angenommen, besteht kein Anspruch auf Aufrechterhaltung des angebotenen Termins, Preises oder Leistungsumfangs.

3. Leistungsarten

Trusted-DJ erbringt Leistungen in unterschiedlichen Vertragsformen. Maßgeblich ist die im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im Vertrag bezeichnete Leistungsart.

3.1 Eigene DJ- oder Eventdienstleistung

Bei einer eigenen DJ- oder Eventdienstleistung wird Trusted-DJ selbst Vertragspartner des Veranstalters oder der im Vertrag genannte DJ wird unmittelbar Vertragspartner des Veranstalters.
Soweit für eine konkrete Veranstaltung ein gesonderter DJ-Vertrag abgeschlossen wird, gelten die Regelungen dieses DJ-Vertrages vorrangig. Diese AGB gelten ergänzend, soweit der DJ-Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält.

3.2 Agenturleistung und Einsatz externer DJs

Sofern Trusted-DJ selbst Vertragspartner des Veranstalters ist, darf Trusted-DJ zur Leistungserbringung geeignete DJs, Künstler, Techniker, Hilfskräfte oder Subunternehmer einsetzen, sofern nicht ausdrücklich eine höchstpersönliche Leistung eines bestimmten DJs vereinbart wurde.
Wird ein bestimmter DJ namentlich zugesagt, ist Trusted-DJ berechtigt, bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstiger nicht schuldhaft verursachter Verhinderung einen geeigneten Ersatz-DJ einzusetzen, sofern dies für den Veranstalter zumutbar ist und die gebuchte Leistung im Wesentlichen gleichwertig erbracht werden kann.
Beim Agenturmodell bleibt Trusted-DJ gegenüber dem Veranstalter Vertragspartner für die vereinbarte Leistung. Die eingesetzten DJs, Künstler, Techniker, Hilfskräfte oder Subunternehmer können selbstständig tätig sein.

3.3 Reine Vermittlung von DJs, Künstlern und Dienstleistern

Sofern Trusted-DJ ausdrücklich nur als Vermittler tätig wird, vermittelt Trusted-DJ den Kontakt zwischen dem Veranstalter und einem selbstständigen DJ, Künstler oder sonstigen Dienstleister.
In diesem Fall kommt der Vertrag über die künstlerische, technische oder sonstige Leistung unmittelbar zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen DJ, Künstler oder Dienstleister zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Trusted-DJ haftet bei einer reinen Vermittlung nicht für die Durchführung, Qualität, Verfügbarkeit, künstlerische Ausgestaltung oder Leistungsstörungen des vermittelten DJs, Künstlers oder Dienstleisters, soweit Trusted-DJ die Pflichtverletzung nicht selbst zu vertreten hat.
Trusted-DJ haftet bei der Vermittlung insbesondere für eine sorgfältige Auswahl und zutreffende Weitergabe der zum Zeitpunkt der Vermittlung bekannten Informationen. Eine Garantie für den subjektiven Geschmack, den Veranstaltungserfolg oder die Zufriedenheit einzelner Gäste wird nicht übernommen.
Wird für die Vermittlung eine Vermittlungsprovision, Servicepauschale oder Agenturvergütung vereinbart, ergibt sich deren Höhe aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.
Bei Vermittlungsleistungen gegenüber Verbrauchern können besondere gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, wenn nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss oder ein Erlöschen des Widerrufsrechts erfüllt sind. Soweit erforderlich, wird Trusted-DJ eine gesonderte Widerrufsbelehrung bereitstellen oder die ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen Ausführung der Vermittlungsleistung einholen.

3.4 Fotobox, Technik und Mietgegenstände

Bei der Vermietung von Fotoboxen, Technik oder sonstigen Mietgegenständen gelten ergänzend die besonderen Regelungen dieser AGB zur Mietzeit, Übergabe, Nutzung, Rückgabe, Beschädigung und Haftung.

4. Mitwirkungspflichten des Veranstalters bei DJ- und Eventleistungen

Der Veranstalter stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Aufbauzeitpunkt zugänglich ist und benennt rechtzeitig einen Ansprechpartner vor Ort.
Der Veranstalter stellt spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung alle notwendigen Informationen zur Verfügung, insbesondere Adresse, Ansprechpartner, Aufbauzeiten, Ablaufplan, Besonderheiten der Location sowie technische und sicherheitsrelevante Vorgaben.
Der Veranstalter stellt dem DJ einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung. Entstehende Parkkosten trägt der Veranstalter.
Findet die Veranstaltung nicht im Erdgeschoss statt oder steht kein geeigneter Aufzug zur Verfügung, muss der Veranstalter dies vorab mitteilen. Ist für den Transport der Technik eine Hilfskraft erforderlich, stellt der Veranstalter diese nach Absprache. Andernfalls kann Trusted-DJ oder der DJ nach vorheriger Information eine Hilfskraft einsetzen. Die Kosten hierfür betragen 250,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Veranstalter sorgt dafür, dass die für die Leistung erforderlichen Flächen, Zugänge, Stromanschlüsse und Sicherheitsbedingungen vorhanden sind.

5. Technik, Strom und Sicherheit bei DJ-Leistungen

Der DJ stellt, sofern nicht anders vereinbart, eine auf Räumlichkeit und Personenzahl abgestimmte Tonanlage, Lichttechnik sowie die für seine Tätigkeit erforderlichen Geräte bereit.
Der Veranstalter stellt einen geeigneten DJ-Tisch oder eine geeignete Stellfläche sowie einen Stromanschluss in unmittelbarer Nähe des DJ-Platzes bereit. Der Anschlusswert muss mindestens 16 A bei 230 V betragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kosten für den Strom trägt der Veranstalter.
Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für einen sicheren, trockenen, überdachten und wettergeschützten Standort für DJ, Technik und Ausrüstung.
Ist ein sicherer Betrieb aufgrund von Witterung, Feuchtigkeit, Wind, Stromgefahren, ungeeigneter Stromversorgung, fehlender Überdachung oder sonstigen Risiken nicht möglich, darf der DJ den Aufbau, den Betrieb oder die Fortsetzung der Leistung verweigern oder unterbrechen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit die Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters stammt.

6. Dunst, Haze, Nebel und Brandschutz

Der Einsatz von Dunst-, Haze- oder Nebelmaschinen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und nur, wenn die Location dies zulässt.
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, die brandschutztechnische Zulässigkeit vorab mit der Location beziehungsweise den zuständigen Verantwortlichen zu klären.
Der DJ ist nicht verpflichtet und nicht berechtigt, Brandmeldeanlagen, Rauchmelder oder sonstige Sicherheitseinrichtungen eigenmächtig abzuschalten, zu überbrücken oder zu verändern.
Kosten eines Fehlalarms trägt der Veranstalter, sofern der Fehlalarm nicht durch schuldhaftes Verhalten von Trusted-DJ oder des DJs verursacht wurde.

7. Musikauswahl, Moderation und Lautstärke

Die musikalische Ausrichtung wird im Vorfeld zwischen Veranstalter und DJ abgestimmt. Der DJ berücksichtigt Musikwünsche im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes, der technischen Möglichkeiten, der Verfügbarkeit der Titel und seiner künstlerischen Einschätzung.
Ein Anspruch darauf, dass ein bestimmter Musiktitel verfügbar ist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt gespielt wird, besteht nicht.
Musiktitel, die vom Veranstalter ausdrücklich gewünscht werden und nicht im Repertoire des DJs vorhanden sind, können nach Absprache erworben werden. Die Kosten trägt der Veranstalter, sofern der Erwerb vorher abgestimmt wurde.
Ankündigungen, Redebeiträge, Programmpunkte, Spiele oder vergleichbare Moderationen sind nach vorheriger Absprache möglich.
Der Veranstalter informiert Trusted-DJ beziehungsweise den DJ rechtzeitig über alle für die Location geltenden Vorgaben, insbesondere Lautstärkebegrenzungen, Sperrzeiten, Brandschutz-, Licht-, Strom- und Sicherheitsvorgaben.
Der DJ darf die Lautstärke anpassen oder reduzieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Vorgaben der Location, behördlicher Anordnung, technischer Sicherheit oder zum Schutz von Personen erforderlich ist.
Für Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Informationen durch den Veranstalter haftet Trusted-DJ nicht, soweit Trusted-DJ oder den eingesetzten DJ kein eigenes Verschulden trifft.

8. GEMA, Künstlersozialkasse, Genehmigungen und behördliche Auflagen

Soweit für die Veranstaltung GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgaben, Genehmigungen, behördliche Erlaubnisse oder sonstige veranstaltungsbezogene Abgaben erforderlich sind, ist der Veranstalter für Prüfung, Anmeldung und Zahlung verantwortlich, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bei rein privaten, nicht öffentlichen Veranstaltungen können solche Pflichten entfallen. Die Prüfung im Einzelfall obliegt dem Veranstalter.
Der Veranstalter ist für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher, behördlicher, sicherheitsrechtlicher und veranstaltungsbezogener Vorgaben verantwortlich, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.

9. Preise, Gage, Zahlung und Verlängerung

Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem Vertrag.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
Die vereinbarte Vergütung gilt für den im Angebot oder Vertrag genannten Leistungsumfang und Zeitraum.
Zusätzliche Leistungen, Verlängerungen, Zusatztechnik, besondere Aufbauleistungen, Wartezeiten, Sonderfahrten, zusätzliche Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder sonstige Mehrleistungen werden zusätzlich berechnet, soweit sie vereinbart oder durch Umstände erforderlich werden, die der Veranstalter zu vertreten hat.
Eine Verlängerung der DJ-Leistung ist nach Absprache möglich, sofern der DJ zustimmt. Für jede weitere angefangene Stunde wird der vereinbarte Stundensatz fällig. Ist kein Stundensatz vereinbart, gilt der im Angebot oder Vertrag genannte Verlängerungssatz.
Bei einer Anreise von mehr als 150 km einfacher Strecke können nach vorheriger Absprache angemessene Übernachtungskosten durch den Veranstalter zu tragen sein. Die Hotelbuchung erfolgt durch Trusted-DJ oder den DJ in Abstimmung mit dem Veranstalter, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Zahlungsweise ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag. Möglich sind insbesondere Zahlung per Rechnung, Vorkasse, Anzahlung, Restzahlung vor der Veranstaltung, Barzahlung am Ende der Veranstaltung oder andere ausdrücklich vereinbarte Zahlungsarten.
Trusted-DJ ist berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, sofern dies im Angebot oder Vertrag vereinbart wird.
Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist Trusted-DJ berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten geltend zu machen.
Ein Aufrechnungsrecht des Vertragspartners besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

10. Rücktritt, Stornierung und Entschädigung bei DJ- und Eventleistungen

Bei DJ- und Eventleistungen handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Trusted-DJ räumt dem Veranstalter freiwillig ein vertragliches Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ein. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail. Erfolgt der Rücktritt fristgerecht, fallen keine Stornokosten an.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Veranstalter den Vertrag stornieren. In diesem Fall ist Trusted-DJ berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen.
Die Pauschale berücksichtigt insbesondere die exklusive Reservierung des Veranstaltungstermins, den bei Hochzeiten und vergleichbaren Veranstaltungen typischerweise langen Buchungsvorlauf, die mit zunehmender Terminnähe sinkende Wahrscheinlichkeit einer Ersatzbuchung sowie bereits entstandenen Organisations- und Vorbereitungsaufwand.

Die Stornopauschale beträgt:

  • ab dem 15. Tag nach Vertragsschluss bis 181 Tage vor dem Termin: 25 % der vereinbarten Vergütung
  • 180 bis 91 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • 90 bis 30 Tage vor dem Termin: 75 % der vereinbarten Vergütung
  • ab 29 Tage vor dem Termin: 90 % der vereinbarten Vergütung

Ersparte Aufwendungen von Trusted-DJ sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Buchung desselben Termins werden angerechnet.
Dem Veranstalter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Trusted-DJ kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Trusted-DJ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder sonstige variable Kosten werden nur berechnet, soweit sie tatsächlich angefallen sind oder nicht mehr kostenfrei storniert werden können.

11. Rücktritt und Stornierung bei reiner Vermittlung

Bei einer reinen Vermittlung richtet sich die Stornierung der vermittelten Leistung nach dem Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen DJ, Künstler oder Dienstleister.
Eine bereits vereinbarte Vermittlungsprovision oder Servicepauschale von Trusted-DJ bleibt geschuldet, wenn die Vermittlungsleistung vollständig erbracht wurde und kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder ein solches Widerrufsrecht wirksam erloschen ist.
Bei Verbrauchern setzt die sofortige Ausführung einer Vermittlungsleistung vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist voraus, dass der Verbraucher Trusted-DJ hierzu ausdrücklich auffordert und, soweit gesetzlich erforderlich, bestätigt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
Wird keine gesonderte Vermittlungsprovision vereinbart, gelten ausschließlich die vertraglichen Regelungen zwischen Veranstalter und vermitteltem Leistungserbringer.
Trusted-DJ ist nicht verpflichtet, bei einer Stornierung durch den Veranstalter einen Ersatztermin, Ersatzkünstler oder Ersatzdienstleister zu vermitteln, bemüht sich jedoch im Rahmen der Möglichkeiten um eine Lösung, sofern dies ausdrücklich angefragt wird.

12. Höhere Gewalt und Verhinderung

Kann eine Partei ihre Pflichten aufgrund höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen, Naturereignissen, Streik, Pandemien, Energieausfall, schwerwiegender Verkehrsbehinderungen oder vergleichbarer nicht zu vertretender Ereignisse nicht erfüllen, wird sie für Dauer und Umfang der Verhinderung von der Leistungspflicht befreit.
Schadensersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nicht, soweit keine Partei das Leistungshindernis zu vertreten hat.
Im Falle einer krankheitsbedingten oder sonstigen nicht schuldhaft verursachten Verhinderung des gebuchten DJs wird sich Trusted-DJ beziehungsweise der betroffene DJ unverzüglich um einen geeigneten Ersatz-DJ bemühen.
Soweit ein geeigneter Ersatz-DJ verfügbar ist, darf dieser zur Vertragserfüllung eingesetzt werden. Ist trotz zumutbarer Bemühungen kein geeigneter Ersatz-DJ verfügbar, gelten die gesetzlichen Regelungen. Bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
Ein Anspruch auf Ersatz weitergehender Schäden besteht nur, soweit Trusted-DJ oder der DJ die Verhinderung schuldhaft verursacht hat.

13. Mietzeit bei Fotobox, Technik und Mietgegenständen

Die Mietzeit ergibt sich aus dem Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem Mietvertrag.
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe, Anlieferung oder Bereitstellung der Mietgegenstände und endet mit deren vollständiger Rückgabe, Abholung oder Rücknahme durch Trusted-DJ, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eine frühere Rückgabe führt nicht automatisch zu einer Reduzierung der vereinbarten Miete.
Ist die Rückgabe durch den Vertragspartner bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgt oder ist eine vereinbarte Abholung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen, nicht möglich, verlängert sich die Mietzeit entsprechend. Trusted-DJ ist berechtigt, hierfür eine zusätzliche Vergütung nach den vereinbarten oder üblichen Mietpreisen zu berechnen.
Anlieferung und Abholung erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, zu den im Angebot genannten Zeiten.

14. Lieferung, Aufbau und Übergabe von Mietgegenständen

Lieferungen erfolgen, sofern vereinbart, zu ebener Erde bis hinter die erste verschließbare Tür, soweit keine andere Übergabestelle vereinbart wurde.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich auf offensichtliche Schäden, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen.
Aufbauleistungen werden nur erbracht, wenn sie vereinbart wurden. Werden zusätzliche Aufbauarbeiten erforderlich, die nicht im Angebot enthalten sind, können diese nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.
Aufbauleistungen verändern nicht den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

15. Behandlung von Mietgegenständen

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß, pfleglich und ausschließlich zum vereinbarten oder bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen.
Mietgegenstände sind beim Transport, Be- und Entladen sowie während der Nutzung gegen Stoß, Sturz, Feuchtigkeit, Hitze, extreme Sonneneinstrahlung, Regen, Sand, Staub, Verschmutzung, Diebstahl und unbefugten Zugriff zu schützen.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigenständig Reparaturen, Veränderungen, Umbauten oder Eingriffe an Mietgegenständen vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen.
Schäden, Funktionsstörungen, Verlust oder Diebstahl sind Trusted-DJ unverzüglich mitzuteilen.
Bei Diebstahl, Unterschlagung oder sonstiger Entwendung ist der Vertragspartner verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und Trusted-DJ das Aktenzeichen beziehungsweise die Vorgangsnummer mitzuteilen.

16. Rückgabe von Mietgegenständen

Mietgegenstände sind vollständig, geordnet, sauber und in vertragsgemäßem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben oder zur Abholung bereitzustellen.
Ist eine Abholung vereinbart, hat der Vertragspartner die Mietgegenstände zum vereinbarten Abholzeitpunkt abholbereit, sortiert und zugänglich bereitzuhalten.
Die Rückgabe ist erst abgeschlossen, wenn alle Mietgegenstände vollständig bei Trusted-DJ eingegangen oder durch Trusted-DJ übernommen worden sind.
Trusted-DJ behält sich eine eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach Rücknahme vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Verzicht auf Ansprüche wegen Beschädigung, Verschmutzung, Verlust oder unvollständiger Rückgabe.

17. Schäden, Verlust und unvollständige Rückgabe von Mietgegenständen

Der Vertragspartner haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Mietgegenständen, für Verlust sowie für unvollständige Rückgabe, soweit die Ursache aus seinem Verantwortungsbereich stammt.
Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Vertragspartner die erforderlichen Reparaturkosten zu erstatten.
Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen, Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden hat der Vertragspartner den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Vertragspartner ersetzt außerdem Schäden, die Trusted-DJ durch Ausfall, verspätete Rückgabe, notwendige Ersatzbeschaffung oder nicht mögliche Weitervermietung entstehen, soweit der Vertragspartner diese zu vertreten hat.
Trusted-DJ ist berechtigt, angemessene Bearbeitungskosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffung und Schadensabwicklung zu berechnen, soweit ein ersatzfähiger Schaden vorliegt.
Trusted-DJ ist berechtigt, Ansprüche wegen Beschädigung, Verlust, Reinigung, Ausfallkosten oder Ersatzbeschaffung mit einer geleisteten Kaution zu verrechnen.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

18. Kaution bei Mietgegenständen

Trusted-DJ ist berechtigt, für Mietgegenstände eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag.
Die Kaution wird nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände zurückgezahlt, soweit keine offenen Ansprüche wegen Beschädigung, Verlust, Reinigung, verspäteter Rückgabe, unvollständiger Rückgabe oder sonstiger Vertragsverletzungen bestehen.
Die Rückzahlung erfolgt innerhalb angemessener Frist nach Prüfung der Mietgegenstände.

19. Eigentum und Eigentumsvorbehalt

Mietgegenstände bleiben Eigentum von Trusted-DJ oder des jeweiligen Eigentümers.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Mietgegenstände zu verkaufen, zu verpfänden, zu verleihen, weiterzuvermieten, sicherungszuübereignen oder Dritten dauerhaft zu überlassen, sofern Trusted-DJ dem nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Bei Verkäufen bleibt gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Trusted-DJ.

20. Gefahrübergang bei Mietgegenständen

Die Gefahr für Verlust und Beschädigung von Mietgegenständen geht mit Übergabe an den Vertragspartner, dessen Beauftragte, einen Abholer oder ein Transportunternehmen auf den Vertragspartner über.
Wird zusätzlich zur Vermietung eine Betreuung, Montage oder technische Begleitung vereinbart, bleibt es beim beschriebenen Gefahrübergang, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Trusted-DJ treffen keine gesteigerten Sicherungspflichten gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust, soweit diese nicht ausdrücklich übernommen wurden oder der Schaden durch Trusted-DJ vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

21. Haftung und Schutz der Ausrüstung bei DJ- und Eventleistungen

Der Veranstalter sorgt im Rahmen seines Einflussbereichs für einen sicheren Veranstaltungsort, einen geeigneten Stellplatz und sichere Arbeitsbedingungen für Trusted-DJ, den DJ, Hilfskräfte und Technik.
Für Schäden an Ausrüstung oder Eigentum von Trusted-DJ, des DJs oder eingesetzter Hilfskräfte haftet der Veranstalter, soweit diese durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter, Dienstleister oder sonstige seinem Verantwortungsbereich zuzurechnende Personen schuldhaft verursacht werden.
Bei erheblicher Gefährdung des DJs, seiner Hilfskräfte, der Gäste oder der Technik darf der DJ die Leistung unterbrechen oder abbrechen, bis die Gefährdung beseitigt ist.
Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit die Gefährdung aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters stammt.

22. Allgemeine Haftung von Trusted-DJ

Trusted-DJ haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Trusted-DJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, ausgebliebene Veranstaltungserfolge oder subjektives Nichtgefallen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, DJs, Künstler, Techniker und Subunternehmer von Trusted-DJ.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

23. Catering

Bei DJ- und Eventleistungen stellt der Veranstalter dem DJ sowie maximal einer Hilfskraft während der Veranstaltung eine angemessene Verpflegung und alkoholfreie Getränke zur Verfügung, sofern der Einsatz mehrere Stunden umfasst.

24. Foto-, Video- und Referenznutzung

Eine Veröffentlichung von Fotos, Videos, Namen, Logos, Veranstaltungsdaten oder sonstigen Referenzen durch Trusted-DJ erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung oder sonstige rechtliche Grundlage vorliegt.
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestelltes Bild-, Video-, Ton-, Logo- oder Textmaterial rechtmäßig verwendet werden darf und keine Rechte Dritter verletzt.

25. Datenschutz

Trusted-DJ verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners nur, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Kommunikation, zur Rechnungsstellung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder aufgrund einer sonstigen rechtlichen Grundlage erforderlich ist.
Personenbezogene Daten können an Dienstleister, DJs, Künstler, Subunternehmer oder sonstige Beteiligte weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Trusted-DJ.

26. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, gesetzlich offengelegt werden müssen oder zur Vertragsdurchführung erforderlich weitergegeben werden dürfen.

27. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Erfurt.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

29. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.